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OLG Hamm, 21.04.1994 - 27 U 31/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 9 O 405/92
- OLG Hamm, 21.04.1994 - 27 U 31/93
- BGH, 06.03.1995 - II ZR 111/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83
Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender …
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1994 - 27 U 31/93
Die gesetzliche Vermutung, in Kenntnis der Begünstigungsabsicht zum Nachteil der anderen Gläubiger gehandelt zu haben, hat der Beklagte nicht wiederlegt, da lediglich seine volle Überzeugung, die Gemeinschuldnerin werde in absehbarer Zeit ihre Gläubiger voll befriedigen können oder wenigstens die hierzu erforderlichen Mittel verlangen, die Begünstigungsabsicht ausschlösse (BGH ZIP 1984, 572, 580). - BGH, 06.12.1993 - II ZR 102/93
Passivierung von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen in einer …
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1994 - 27 U 31/93
Die durch die Bürgschaften abgesicherten Darlehen dürfen im Überschuldungsstatus nicht fehlen, da der Beklagte* nicht hinreichend dargelegt hat, daß die Gesellschafter durch Vereinbarung mit der Gesellschaft klargestellt hatten, daß sie im Innenverhältnis zu dieser die Schuld tilgen und die Gesellschaft gegen sie einen vollwertigen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen hat, falls der Gläubiger sie in Anspruch nimmt (BGH NJW 1987, 1697, 1698; BGH ZIP 1994, 295 ff.). - BGH, 09.02.1987 - II ZR 104/86
Berücksichtigung einer Rangrücktrittserklärung im Überschuldungsstatus der GmbH
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1994 - 27 U 31/93
Die durch die Bürgschaften abgesicherten Darlehen dürfen im Überschuldungsstatus nicht fehlen, da der Beklagte* nicht hinreichend dargelegt hat, daß die Gesellschafter durch Vereinbarung mit der Gesellschaft klargestellt hatten, daß sie im Innenverhältnis zu dieser die Schuld tilgen und die Gesellschaft gegen sie einen vollwertigen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen hat, falls der Gläubiger sie in Anspruch nimmt (BGH NJW 1987, 1697, 1698; BGH ZIP 1994, 295 ff.). - BGH, 15.02.1956 - IV ZR 266/55
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1994 - 27 U 31/93
Gegenüber dem Rückgewähranspruch aus § 37 KO ist gem. § 55 Nr. 1 KO die Aufrechnung des Beklagten nicht zulässig (vgl. BGH WM 1956, 703, 706).